Ernährungstherapie mit Unterstützung von Ihrer Krankenkasse
Ich bin eine anerkannte Ernährungsfachkraft (Studium + Zertifikat + kontinuierliche Fort- & Weiterbildung) - das kommt Ihnen zugute!
Viele Krankenkassen bieten finanzielle Unterstützung für Termine bei zertifizierten Fachkräften an, um Ihre Gesundheit langfristig zu fördern.
Ich unterstütze Sie nicht nur bei Ihrer Ernährungsumstellung, sondern informiere Sie gerne auch vorab über die Möglichkeiten, wie Sie Zuschüsse von Ihrer Krankenkasse für die Ernährungstherapie erhalten können.
Lassen Sie sich von mir unverbindlich beraten und erfahren Sie, wie wir gemeinsam Ihre Ziele erreichen können!

Kostenbeteiligung der Krankenkassen
➤ Ernährungstherapie in Einzelberatung ist erstattungsfähig nach
§ 43 SGB V und wird von den Krankenkassen bezuschusst.
Präventive Einzelberatungen werden von den Krankenkassen
leider nicht berücksichtigt.
➤ Präventionskurse nach § 20 SGB V zur Vorbeugung von ernährungsbedingten Erkrankungen werden von den Krankenkassen
bis zu 100% erstattet.
Entsprechende Projekte sind in Arbeit und werden nach erfolgreicher Prüfung und Freigabe durch die ZPP angeboten. Weitere Infos folgen.
Gesetzliche Krankenkassen
Als zertifizierte Ernährungsfachkraft erfüllen meine ernährungstherapeutischen Leistungen die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Qualitätskriterien und sind dort anerkannt.
Ärztlich verordnete Beratungsleistungen werden somit von den Krankenkassen bezuschusst. Dies gilt auch für Beratungen per Telefon oder Video.
Zur Orientierung: die meisten Krankenkassen bezuschussen fünf Termine mit bis zu 80 -100 % der Gesamtkosten. Für verbindliche Informationen und genaue Angaben zur Kostenerstattung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Privatversicherung & Beamte
Auch wenn Sie privat versichert sind sollten Sie im Voraus unter Vorlage der Notwendigkeitsbescheinigung Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung oder der Beihilfe aufnehmen. Eine Bezuschussung ist hier von den Rahmenbedingungen Ihres abgeschlossenen Vertrag mit Ihrer Versicherung abhängig.
Ernährungstherapie ist seit 2019 mit einem Erstgespräch (60 Minuten) und maximal 12 Folgeeinheiten (30 Minuten) pro Jahr beihilfefähig.
Weitere Informationen zur Übernahme von Kosten einer Ernährungsberatung durch die Beihilfe habe ich Ihnen verlinkt.
Vorgehensweise beim
Antrag auf Kostenbeteiligung
1.
Bescheinigung
Lassen Sie sich eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit allen relevanten Diagnosen ausfüllen.
Jede:r behandelnde Arzt:in (z. B. Hausarzt oder Fachärztin) kann Ihnen die Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungstherapie ausstellen.
Am Besten nehmen Sie beim nächsten Arztbesuch gleich das Musterformular ausgedruckt mit. Weisen Sie die ausfüllende Person gerne auch darauf hin, dass es sich dabei um eine budgetneutrale Verordnung handelt.
Auf Basis der Diagnosen erstelle ich Ihnen eine Empfehlung für den weiteren Ablauf der Beratung.

2.
Krankenkasse
Sie erhalten von mir einen Kostenvor-anschlag. Diesen reichen Sie zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeits-
bescheinigung und einem Nachweis über meine Zertifizierung bei Ihrer Krankenkasse ein. Meine Zertifizierung erlaubt Ihrer Krankenkasse die Beratung zu bezuschussen. Ein kurzer Anruf bei Ihrer Krankenkasse bringt meist schnell Klarheit über die Erstattung.

3.
Beratung
Nach Erhalt der Zusage Ihrer Krankenkasse melden Sie sich bei mir und wir machen einen ersten Termin aus.
Wenn Sie unabhängig von der Krankenkasse mit der Beratung beginnen möchten, ist dies natürlich jederzeit möglich.
Sie nehmen meine Leistungen in Anspruch = die Ernährungstherapie beginnt.
Bitte lassen Sie mir vorab eine Kopie der ausgefüllten ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
per E-Mail zukommen.
Falls vorhanden/relevant fügen Sie bitte auch aktuelle Blutwerte, Befundberichte und ggf. eine Übersicht der Medikamente die Sie regelmäßig einnehmen bei.

4.
Krankenkasse
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von mir eine Rechnung. Diese begleichen Sie zunächst selbst.
Danach reichen Sie die Rechnung und einen Zahlungsnachweis bei Ihrer Krankenkasse ein.
Die Rückerstattung ist somit eingeleitet. Ihre Krankenkasse wird sich dann bei Ihnen melden.

Kostenvoranschläge
Ich habe Ihnen einen Muster-Kostenvoranschlag für fünf ernährungstherapeutische Beratungstermine zum Download erstellt.
Dieser reicht aus, um bei Ihrer Krankenkasse anzufragen, in welcher Höhe sich Ihre Krankenkasse beteiligen wird.
Für genauere Informationen oder einen individuellen Kostenvoranschlag kontaktieren Sie mich gerne direkt.
Hinweise zum Kostenvoranschlag: Der Muster-Kostenvoranschlag gibt einen Durchschnittswert für verschiedene Erkrankungen wieder und genügt zur Antragstellung bei der Krankenkasse.
Eine genauere Einschätzung des individuellen Zeitaufwandes kann nach der Erstberatung gegeben werden, wenn mir Ihre persönliche Situation und die Zielsetzung der Beratung bekannt sind.
Der individuelle Zeitaufwand hängt auch von der praktischen Umsetzung der besprochenen Empfehlungen ab. Darüber hinaus möchten Sie ggf. Wunschthemen besprechen, die über die Diagnosestellung des Arztes hinausgehen. Diese Variablen können erst nach dem Erstgespräch genauer eingeschätzt werden.
Der Muster-Kostenvoranschlag ist freibleibend und unverbindlich.
Wenn Sie den abgeschätzten Zeitaufwand nicht benötigen oder aus anderen Gründen die Beratungen früher beenden möchten, ist das jederzeit möglich und sie erhalten natürlich nur für die erfolgten Beratungen eine Rechnung.
Beachten Sie dabei, dass Sie nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Beratungstermine auch bei der Krankenkasse geltend machen können.
